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Allgemeine Gesch�ftsbedingungen (AGB)
Lieferungs - und Zahlungsbedingungen von GO-KART-Reifen.de


1. Allgemeines

Folgende Allgemeine Gesch�ftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Vertr�ge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit GO-KART-Reifen.de. Abweichende AGB der internationalen Vertragspartner werden nicht zum Vertragsbestandteil. Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich per Briefpost (nicht via Email) best�tigt wurden. M�ndliche Aussagen und Abreden sind grunds�tzlich unverbindlich. Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verk�ufe erfolgen ausschlie�lich aufgrund der folgenden Bedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Vertr�ge und gelten auch f�r alle k�nftigen Gesch�ftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdr�cklich vereinbart werden. Mit der Erteilung des Auftrages, sp�testens jedoch mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese AGB durch den Kunden anerkannt. Dazu widersprechende Gesch�ftsbedingungen oder abweichende Gegenbest�tigungen werden nur anerkannt, wenn GO-KART-Reifen.de diese ausdr�cklich schriftlich best�tigt.

2. Angebot

Die Angebote und Preise sind freibleibend. Verbindliche Angebote bed�rfen der Schriftform. Auftr�ge gelten zur Rechtswirksamkeit erst dann als angenommen, wenn hierf�r die Rechnung erteilt ist. Besondere Abmachungen gelten nur bei schriftlicher Best�tigung per Briefpost oder Fax (nicht via E-mail). Zur Berechnung gelangen die am Tage der jeweiligen Rechnungsstellung g�ltigen Preise. Diese k�nnen ohne Vorank�ndigung ge�ndert werden.

3. Preise

S�mtliche m�ndlich oder schriftlich ver�ffentlichten Preise sind unverbindlich. Irrt�mer und kurzfristige Preis�nderungen sind vorbehalten. Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt zzgl. Porto, Verpackung und Versicherung. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als einer Einzelforderung sind s�mtliche offenen Forderungen gegen den Kunden sofort f�llig.

4. Gefahren�bergang

Versand/Abholung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware das Lager von GO-KART-Reifen.de verlassen hat, geht die Gefahr auf den Kunden �ber. GO-KART-Reifen.de versichert die Ware beim Versand entsprechend dem Warenwert, falls der Kunde diesem nicht ausdr�cklich widerspricht.

5. Lieferung

Jegliche Lieferfristen bed�rfen der schriftlichen Best�tigung. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zul�ssig. Liefer- und Leistungsverz�gerungen aufgrund h�herer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unm�glich machen, wie Streiks, Betriebsst�rungen, beh�rdliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc., auch wenn sie bei Lieferanten von GO-KART-Reifen.de eintreten, hat GO-KART-Reifen.de auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die Annahme der bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des K�ufers. Lehnt der K�ufer die Annahme ab, oder unterl��t er die Annahme, so befindet sich der K�ufer im Verzug. Nach versuchtem und ebenfalls fehlgeschlagenem Lieferversuch, beh�lt sich GO-KART-Reifen.de vor, bis zu 30% des Auftragswertes als Schadensersatz zu verlangen. Dies geschieht unbeschadet der M�glichkeit einen h�heren Schaden nachzuweisen.

6. Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung und Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Erbringung der Leistung und / oder Auslieferung der Ware. Die Lieferungen erfolgen abh�ngig von der Asprache zwischen GO-KART-Reifen.de und dem Kunden per Barnachnahme, Vorkasse per EC-Scheck oder �berweisung oder per Lastschrift nach erteilter Einzugserm�chtigung. Die Zahlungsfrist betr�gt 7 Tage Netto. Als ma�gebend gilt der Zahlungseingang. Schecks werden nur unter Vorbehalt angenommen. Die Rechnung gilt erst nach erfolgter Gutschrift bzw. Wertstellung bei uns als bezahlt. Der Kunde ist bei Barnachnahmen verpflichtet, sich vom Transporteur �ber die Zahlung bei Lieferung eine Quittung ausstellen zu lassen und diese aufzubewahren. Auf Anforderung ist die Quittung GO-KART-Reifen.de vorzulegen bzw. eine leserliche Abschrift zu erteilen; im Falle einer S�umnis tr�gt der Kunde die Beweislast f�r die Zahlung. GO-KART-Reifen.de haftet nicht f�r rechtzeitige Vorlegung der Schecks. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist GO-KART-Reifen.de berechtigt, Zinsen in H�he von bis zu 3% �ber dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Weitergehende Verzugssch�den k�nnen durch GO-KART-Reifen.de geltend gemacht werden. Bei Zahlungsverzug ist GO-KART-Reifen.de berechtigt, Mahngeb�hren in H�he von bis zu EUR 20,- zu verlangen, sowie die Forderung zur Beitreibung an ein Inkassob�ro zu �bergeben. Der Kunde ist verpflichtet, die f�r die Inanspruchnahme des Inkassob�ros anfallenden Kosten zu tragen. Der Kunde ist zur Zur�ckbehaltung oder Aufrechnung von Teilbetr�gen nur berechtigt, falls die Gegenanspr�che rechtskr�ftig festgestellt oder durch GO-KART-Reifen.de anerkannt wurden. F�r den Fall der R�ckgabe bzw. Nichteinl�sung einer korrekten Lastschrift wird eine Bearbeitungsgeb�hr von EUR 25,- neben den entstehenden Bankspesen erhoben. Bei Zweifeln an der Zahlungsf�higkeit des K�ufers sind wir berechtigt Vorauszahlungen zu verlangen. Ist der K�ufer mit seinen Verpflichtungen im R�ckstand, so sind wir vorbehaltlich sonstiger Anspr�che zur Liefereinstellung berechtigt. Die dadurch entstandenen Kosten k�nnen wir in Rechnung stellen und einen evtl. Schadensersatz geltend machen.

7. Eigentumsvorbehalt

GO-KART-Reifen.de beh�lt sich das Eigentum an der Ware vor, bis s�mtliche Forderungen von GO-KART-Reifen.de gegen�ber dem Kunden aus der Gesch�ftsbeziehung, einschlie�lich der k�nftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder sp�ter abgeschlossenen Vertr�gen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder s�mtliche Forderungen des Verk�ufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Kunde ist zur Weiterver�u�erung der Vorbehaltsware im ordnungsgem��em Gesch�ftsgang nur dann berechtigt, wenn er GO-KART-Reifen.de hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die aus der Weiterver�u�erung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenst�nden, die ausschlie�lich im Eigentum des Kunden stehen, ver�u�ert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterver�u�erung entstehenden Forderungen in voller H�he an GO-KART-Reifen.de ab. Wird Vorbehaltsware vom Kunden - nach Verarbeitung/Verbindung - zusammen mit nicht dem Verk�ufer geh�render Ware ver�u�ert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterver�u�erung entstehenden Forderungen in H�he des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. GO-KART-Reifen.de nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach Abtretung erm�chtigt. Die Befugnis von GO-KART-Reifen.de die Forderungen selbst einzuziehen bleibt hiervon unber�hrt; jedoch verpflichtet sich GO-KART-Reifen.de die Forderungen nicht einzuziehen, solange der K�ufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgem�� nachkommt. GO-KART-Reifen.de kann verlangen, da� der Kunde ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehrigen Unterlagen aush�ndigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde f�r GO-KART-Reifen.de vor, ohne da� GO-KART-Reifen.de daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht GO-KART-Reifen.de geh�renden Waren, steht GO-KART-Reifen.de der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verh�ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der �brigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung/Verbindung/Vermischung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner dar�ber einig, da� der Kunde GO-KART-Reifen.de im Verh�ltnis des Wertes der verarbeiteten/verbun-den/ver-mischten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einr�umt und diese unentgeltlich f�r GO-KART-Reifen.de verwahrt. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den K�ufer eine wechselm��ige Haftung von GO-KART-Reifen.dend begr�ndet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferungen, nicht vor Einl�sung des Wechsels durch den Kunden als Bezogener. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% �berschreitet, ist GO-KART-Reifen.de auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet.

8. M�ngelr�gen, Gew�hrleistung

GO-KART-Reifen.de gew�hrleistet im Rahmen der gesetzlichen Gew�hrleistungsvorschriften (seit 01.01.2002 lt. EU-Richtlinie 1999/44 Gew�hrleistungsfrist von 24 Monaten) auf alle von ihr gelieferten Waren Freiheit von Material - und Herstellungsm�ngeln bei Gefahren�bergang, mit folgender Ma�gabe: Der Kunde verpflichtet sich, alle Lieferungen von GO-KART-Reifen.de beim Empfang auf M�ngelfreiheit und Ordnungsm��igkeit zu pr�fen. Minder- oder Falschlieferungen sowie offenkundige M�ngel sind binnen 5 Tagen nach Empfang der Lieferung vom Kunden schriftlich anzuzeigen. Diese gilt f�r Kunden auch im Falle erkennbarer Falschlieferungen durch GO-KART-Reifen.de wenn besonders vom schnellen Wertverfall bedrohte Produkte (z.B. Speicherbausteine) Gegenstand der Lieferung sind. Die Ware ist in diesen F�llen unverz�glich per Post an GO-KART-Reifen.de zur�ckzusenden. Transportsch�den sind unverz�glich dem Transportf�hrer anzuzeigen. GO-KART-Reifen.de beh�lt sich das Recht zur Nachbesserung, auch zum wiederholten Male, und zur Ersatzlieferung vor. Schl�gt Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann Kunde mindern oder wandeln. Von dieser Gew�hrleistung sind vom Kunden oder sonstigen Dritten durch unsachgem��e Behandlung oder Eingriffe verursachte M�ngel ausgenommen. Im Falle von Reklamationen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel exakt zu beschreiben. Das Entfernen von Markierungen, Aufklebern und anderen zur Identifizierung ben�tigten Kennzeichnungen auf der Ware f�hrt zum Verlust der Anspr�che auf Gew�hrleistungen.

9. Herstellergarantie

GO-KART-Reifen.de ist gegen�ber Kunden im Rahmen deren Inanspruchnahme einer Herstellergarantie nicht verpflichtet, hiervon betroffene Ware zur Weiterleitung an den Hersteller entgegenzunehmen. Wenn GO-KART-Reifen.de Ware entgegennimmt, dann nur in der Originalverpackung bzw. anderweitig dem Artikel angemessen Verpackung. GO-KART-Reifen.de �bernimmt die Versandkosten nicht, wenn diese vom Hersteller bei der Garantieabwicklung nicht erstattet werden. Bei Entgegennahme der Ware in solchen F�llen aus Kulanz haftet GO-KART-Reifen.de gegen�ber Kunden nur auf Vorsatz und grobe Fahrl�ssigkeit. GO-KART-Reifen.de kann eine solcherma�en entgegengenommene Ware jederzeit ohne Angabe von Gr�nden dem Kunden zur�ckreichen, ohne da� GO-KART-Reifen.de gegen�ber dem Kunden aus dem Garantieversprechen des Herstellers unmittelbar oder mittelbar haftet.

10. Schlu�bestimmungen/Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Gesch�ftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht ber�hrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zul�ssigen M�glichkeiten der unwirksamen Klausel am n�chsten kommt.

11. Anwendbares Recht

F�r die Gew�hrleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Verk�ufer und K�ufer, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Gerichtsstand

Erf�llungsort und Gerichtsstand ist Erding/Deutschland, auch wenn unsere Forderungen im Mahnverfahren und Vollstreckungsverfahren geltend gemacht werden.

Taufkirchen, 04.07.2008




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